Honorar

Was kostet eine Immobilienbewertung - Meine Honorartabelle

Als Basis für die Honorarberechnung dient der vom Sachverständigen ermittelte Verkehrswert (Marktwert) vor Abzug wertmindernder Lasten wie z.B. Dienstbarkeiten, Baulasten, Reallasten etc. sowie Abzügen für Bauschäden, Instandhaltungsstau oder Mietsonderwerte.

Für Erschwernisse werden gesonderte Zuschläge berechnet.

Zusätzlich zum Honorar fallen Nebenkosten an; darunter sind unter anderem Porto- und Telefonkosten, Fahrtkosten sowie Kosten für Vervielfältigungen zu verstehen. Die Nebenkosten werden nach Vereinbarung pauschal oder per Einzelnachweis berechnet. Außerdem können Auslagen anfallen, also z.B. Gebühren von Behörden für die Erteilung von Auskünften. Die Auslagen werden dem Auftraggeber ohne Zuschlag in Rechnung gestellt.

Die Grundlagen für die Berechnung des Honorars werden vor Durchführung des Auftrags schriftlich im Vertrag über die Gutachtenerstellung festgelegt. Gerne erläutere ich Ihnen ausführlich die Berechnungsmethodik für Ihren individuellen Anwendungsfall.

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