Im Rahmen des Erwerbs eines Arbeiterwohnheims wurde ich von der Bank des Käufers, die den Kauf finanzieren sollte, mit der Bewertung des Objektes beauftragt. Bei der Prüfung des Falls stellte ich fest, dass es sich bei dem Wohnheim in Wirklichkeit um ein ehemaliges Bürogebäude in einem Gewerbegebiet handelte. Die Umnutzung von einem Bürogebäude zu einem Wohnheim erfolgte ohne die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung. Außerdem waren die Mieten, die Basis für den Kaufpreis sein sollten, dreimal höher als die ortsüblichen Büromieten. Nachdem ich auf diese Punkte hingewiesen hatte, nahm der Kaufinteressent vom Kauf des Gebäudes Abstand, da nun klar war, dass er von Seiten der Behörden mit der Untersagung der Wohnnutzung hätte rechnen müssen. Ich konnte in diesem Fall zwar nichts verdienen, da nun kein Gutachten mehr benötigt wurde, aber ich konnte den Kunden der Bank vor einer teuren Fehlentscheidung bewahren.