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Was kostet es Sie, nicht mit mir zusammen zu arbeiten?

Ein Betrugsversuch?

Ein ausländischer Finanzdienstleister wollte in Frankfurt eine Büroimmobilie erwerben. Auf Basis eines Gutachtens, das der Verkäufer in Auftrag gegeben hatte, war man sich über den Preis eigentlich schon einig. Glücklicherweise entschied sich der Käufer, eine zweite Meinung einzuholen und beauftragte mich mit der Bewertung des Objektes. Dabei stellte sich heraus, dass im Gutachten des Verkäufers die der Bewertung zugrunde liegende Miete völlig überhöht war und der daraus ermittelte Wert außerdem nicht mit dem Marktgeschehen abgeglichen worden war. Meine Bewertung ergab hingegen einen deutlich niedrigeren Wert. Obwohl der Verkäufer nun plötzlich zu einem erheblichen Preisnachlass bereit war, entschied sich mein Kunde lieber für eine andere Immobilie.

Alles legal?

Ein Kunde wollte ein Ferienhaus in einem Wochenendhausgebiet erwerben. Und ihm wurde auch ein schönes Objekt zum Kauf angeboten, aber der Verkäufer drängte zur Eile. Mein Kunde ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken, sondern beauftragte mich mit der Begutachtung. Bei meiner Recherche stellte sich schließlich heraus, dass das angebotene Ferienhaus 50 % mehr Fläche aufwies als baurechtlich zulässig war. Mein Kunde nahm vom Kauf Abstand, da er mit einer Rückbauanordnung der Bauaufsicht hätte rechnen müssen. Er hat schließlich ein legal errichtetes Haus gefunden, mit dem er glücklich ist.

Details beachten!

Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung wurde meinem Kunden von den Miterben eine Schätzurkunde eines Ortsgerichts vorgelegt, demzufolge er eine hohe Summe zur Auszahlung der Miterben hätte aufwenden müssen. In dieser Schätzurkunde wurde jedoch ein im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht nicht berücksichtigt, welches von erheblicher Relevanz für den Wert des Objektes war. Durch die korrekte Berücksichtigung dieses Rechts in meinem Gutachten konnte mein Kunde schließlich eine faire Erbauseinandersetzung erzielen.

Auch ein Amt kann mal irren ...

Ein Erbschaftssteuerbescheid in unerwarteter Höhe war für den Erben eines größeren Einfamilienhauses Anlass, sich an mich zu wenden. Meine Analyse ergab, dass vom Finanzamt nicht nur die Größe des Objektes falsch berechnet, sondern auch wertrelevante Besonderheiten wie Mängel und Nutzungseinschränkungen nicht berücksichtigt wurden. Die lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation dieser Punkte in meinem Gutachten führte zu einer Korrektur des Steuerbescheids und einer deutlich geringeren Belastung für meinen Kunden.

Integrität vor Profit

Im Rahmen des Erwerbs eines Arbeiterwohnheims wurde ich von der Bank des Käufers, die den Kauf finanzieren sollte, mit der Bewertung des Objektes beauftragt. Bei der Prüfung des Falls stellte ich fest, dass es sich bei dem Wohnheim in Wirklichkeit um ein ehemaliges Bürogebäude in einem Gewerbegebiet handelte. Die Umnutzung von einem Bürogebäude zu einem Wohnheim erfolgte ohne die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung. Außerdem waren die Mieten, die Basis für den Kaufpreis sein sollten, dreimal höher als die ortsüblichen Büromieten. Nachdem ich auf diese Punkte hingewiesen hatte, nahm der Kaufinteressent vom Kauf des Gebäudes Abstand, da nun klar war, dass er von Seiten der Behörden mit der Untersagung der Wohnnutzung hätte rechnen müssen. Ich konnte in diesem Fall zwar nichts verdienen, da nun kein Gutachten mehr benötigt wurde, aber ich konnte den Kunden der Bank vor einer teuren Fehlentscheidung bewahren.

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